73 sgb v

SGB V Sozialgesetzbuch Gesetzliche Krankenversicherung. 1. 10 Satz 1 SGB V hat die Software neben den Informationen der Heilmittel -Richtlinie auch Informationen über besondere Verordnungsbedarfe nach § 106b Absatz 2 Satz 4 SGB V zur Verfügung zu stellen. Verordnung von spezialisierter ambulanter Palliativversorgung nach § 37b. Die Notwendigkeit der Krankenhausbehandlung ist bei der Verordnung zu begründen. 2006 Teil I Nr. (7) Es ist Vertragsärzten nicht gestattet, für die Zuweisung von Versicherten oder für die Vergabe und Dokumentation von Diagnosen ein Entgelt oder sonstige wirtschaftliche Vorteile sich versprechen oder sich gewähren zu lassen oder selbst zu versprechen oder zu gewähren. In den Informationen und Hinweisen sind Handelsbezeichnung, Indikationen und Preise sowie weitere für die Verordnung von Arzneimitteln bedeutsame Angaben insbesondere auf Grund der Richtlinien nach § 92 Abs. (8) 1Zur Sicherung der wirtschaftlichen Verordnungsweise haben die Kassenärztlichen Vereinigungen und die Kassenärztlichen Bundesvereinigungen sowie die Krankenkassen und ihre Verbände die Vertragsärzte auch vergleichend über preisgünstige verordnungsfähige Leistungen und Bezugsquellen, einschließlich der jeweiligen Preise und Entgelte zu informieren sowie nach dem allgemeinen anerkannten Stand der medizinischen Erkenntnisse Hinweise zu Indikation und therapeutischen Nutzen zu geben. Aus- oder Weiterbildungsverhältnisses. 4Satz 1 Nummer 7 gilt für Psychotherapeuten in Bezug auf die Verordnung von Ergotherapie, Krankentransporten sowie Krankenhausbehandlung. SGB V - Änderungen überwachen. Anordnung der Hilfeleistung anderer Personen. (5) 1Der an der kassenärztlichen Versorgung teilnehmende Arzt und die ermächtigte Einrichtung sollen bei der Verordnung von Arzneimitteln die Preisvergleichsliste nach § 92 Abs. § 73 SGB V, Kassenärztliche Versorgung; Zweiter Abschnitt – Beziehungen zu Ärzten, Zahnärzten und Psychotherapeuten → Erster Titel – Sicherstellung der vertragsärztlichen und vertragszahnärztlichen Versorgung (1) 1 Die vertragsärztliche Versorgung gliedert … 4Hat der Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen für die Arztgruppe der Hausärzte, der Kinder- und Jugendärzte oder der Fachinternisten eine Feststellung nach § 100 Absatz 1 Satz 1 getroffen, fasst der Zulassungsausschuss innerhalb von sechs Monaten den Beschluss, ob eine Regelung nach Satz 3 getroffen wird. § 128 Absatz 2 Satz 3 gilt entsprechend. werden, die in § 73 SGB V und in anderen Rechtsnormen festgeschriebenen Regelungen zu erfüllen. die Einleitung oder Durchführung präventiver und rehabilitativer Maßnahmen sowie die Integration nichtärztlicher Hilfen und flankierender Dienste in die Behandlungsmaßnahmen. März 2012 Selektivverträge nach §§ 73 c, 140 a ff. Auf § 73b SGB V verweisen folgende Vorschriften: Fünftes Buch Sozialgesetzbuch - Gesetzliche Krankenversicherung - (SGB V) Leistungen der Krankenversicherung Selbstbehalt, Beitragsrückzahlung § 53 (Wahltarife) Weiterentwicklung der Versorgung § 64 (Vereinbarungen mit Leistungserbringern) 4Die Kosten der Arzneimittel je Tagesdosis sind nach den Angaben der anatomisch-therapeutisch-chemischen Klassifikation anzugeben. Internisten ohne Schwerpunktbezeichnung, die die Teilnahme an der hausärztlichen Versorgung gewählt haben, Ärzte, die nach § 95a Abs. 1.165 Entscheidungen zu § 73 SGB V in unserer Datenbank: Vertragsärztliche Versorgung - Arzt - keine gleichzeitige Teilnahme an ... Vertragsärztliche Versorgung - Genehmigung zur Durchführung fachärztlicher ... Krankenversicherung - gerichtliche Überprüfung der Nutzenbewertung eines ... Sonderbedarfszulassung mit hälftigem Versorgungsauftrag; Mehrere Zulassungen; ... Krankenversicherung - Krankenhaus - vor- bzw nachstationäre Behandlung - ... Fortdauernder Anspruch auf Zahlung von Krankengeld wird abgelehnt. 6 in einer Weise anzugeben, die unmittelbar einen Vergleich ermöglichen; dafür können Arzneimittel ausgewählt werden, die einen maßgeblichen Anteil an der Versorgung der Versicherten im Indikationsgebiet haben. Änderung § 73c SGB V vom 13.08.2013 Ähnliche Seiten: weitere Fassungen von § 73c SGB V, alle Änderungen durch Artikel 3 GKV-VSG am 13. Sie werden über jede verkündete oder in Kraft tretende Änderung per Mail informiert, sofort, wöchentlich oder in dem Intervall, das Sie gewählt haben. 5Satz 1 Nummer 8 gilt für Psychotherapeuten in Bezug auf die Verordnung von Leistungen der psychiatrischen häuslichen Krankenpflege. Inhaltsverzeichnis. (4) 1Krankenhausbehandlung darf nur verordnet werden, wenn eine ambulante Versorgung der Versicherten zur Erzielung des Heil- oder Linderungserfolgs nicht ausreicht. Die Übersicht ist für einen Stichtag zu erstellen und in geeigneten Zeitabständen, im Regelfall jährlich, zu aktualisieren. Sie sind hier: Start > Inhaltsverzeichnis SGB V > § 73 > Zitierung. 1b SGB V … 1b Satz 3 SGB V). (1) 1Die vertragsärztliche Versorgung gliedert sich in die hausärztliche und die fachärztliche Versorgung. a. Schildern Sie bitte, welche technischen und semantischen Voraussetzungen zur 4Das Verzeichnis nach § 39 Abs. Zitierungen von § 73 SGB V. Sie sehen die Vorschriften, die auf § 73 SGB V verweisen. Dezember 2000 an der hausärztlichen Versorgung teilgenommen haben. 5. 6 in einer Weise anzugeben, die unmittelbar einen Vergleich ermöglichen; dafür können Arzneimittel ausgewählt werden, die einen maßgeblichen Anteil an der Versorgung der Versicherten im Indikationsgebiet haben. 3 Abs. 2Die übrigen Fachärzte nehmen an der fachärztlichen Versorgung teil. 7 Satz 1 und der getroffenen Arzneimittelvereinbarungen nach § 84 Abs. Dezember 1988, BGBl. 1 G v. 12.8.2020 I 1879 § 73 SGB VI Vergleichsbewertung. Der Hausarzt darf die übermittelten Befund-daten nur zur Dokumentation und zur weiteren Behandlung des Versicherten erheben und nutzen und die für die Behandlung durch an-Verstößt ein Arzt gegen die enge Zweckbestim-mung, die durch § 73 Abs. 5Es gilt die vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte im Auftrage des Bundesministeriums für Gesundheit herausgegebene Klassifikation in der jeweils gültigen Fassung. Gemäß § 73 Abs. 5Es kann auch Vorgaben zu semantischen und technischen Voraussetzungen zur Interoperabilität machen. 1 dieses HZV-Vertrages in Verbindung mit Anlage 3 für die HZV-Ver- sicherten erbrachten und ordnungsgemäß abgerechneten hausärztlichen Leistungen. 5Kinder- und Jugendärzte mit Schwerpunktbezeichnung können auch an der fachärztlichen Versorgung teilnehmen. medizinische Maßnahmen zur Herbeiführung einer Schwangerschaft nach § 27a Abs. Dezember 1976, BGBl. Ärzte, die am 31. 3Der Zulassungsausschuss kann für Kinder- und Jugendärzte und Internisten ohne Schwerpunktbezeichnung eine von Satz 1 abweichende befristete Regelung treffen, wenn eine bedarfsgerechte Versorgung nicht gewährleistet ist. Die Verordnungssoftware muss vor ihrem Einsatz durch die KBV zugelassen werden und mit dem jeweils aktuellen Datenstand zur Verfügung stehen. 2 beachten. Mail bei Änderungen . Die Kosten der Arzneimittel je Tagesdosis sind nach den Angaben der anatomisch-therapeutisch-chemischen Klassifikation anzugeben. Verordnung von Leistungen zur medizinischen Rehabilitation. SGB V ; 06. 1 Satz 2 Nr. zahnärztliche Behandlung und kieferorthopädische Behandlung nach Maßgabe des § 28 Abs. die Koordination diagnostischer, therapeutischer und pflegerischer Maßnahmen einschließlich der Vermittlung eines aus medizinischen Gründen dringend erforderlichen Behandlungstermins bei einem an der fachärztlichen Versorgung teilnehmenden Leistungserbringer. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in SGB V selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln. (1b) Die einen Versicherten behandelnden Leistungserbringer sind verpflichtet, den Versicherten nach dem von ihm gewählten Hausarzt zu fragen; sie sind verpflichtet, die den Versicherten betreffenden Behandlungsdaten und Befunde mit dessen Zustimmung zum Zwecke der bei dem Hausarzt durchzuführenden Dokumentation und der weiteren Behandlung zu übermitteln. bewertung) § 72 Grundbewertung § 73 Vergleichsbewertung § 74 Begrenzte Gesamtleistungs- ... Rechtsprechung zu § 73 SGB VI. Verordnung von Arznei-, Verband-, Heil- und Hilfsmitteln, Krankentransporten sowie Krankenhausbehandlung oder Behandlung in Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen. 2 Satz 3, der Rahmenvorgaben nach § 84 Abs. Rechtsprechung zu § 73 SGB V. 1.165 Entscheidungen zu § 73 SGB V in unserer Datenbank: In diesen Entscheidungen suchen: LSG Baden-Württemberg, 03.11.2020 - L 11 KR 2819/19; BSG, 13.02.2019 - B 6 … Ergänzungsvorschlag zu Artikel 1 Nummer 32 Buchstabe b) - neu- (§ 73 Absatz 2 SGB V) 32. Die Vertragsärzte sollen zum Beginn des auf den rechtskräftigen Abschluss des Vertrages nach § 125a folgenden Quartals, frühestens jedoch nach sechs Wochen, nach den Regelungen dieses Absatzes verordnen. 6Das Nähere zu den Verordnungen durch Psychotherapeuten bestimmt der Gemeinsame Bundesausschuss in seinen Richtlinien nach § 92 Absatz 1 Satz 2 Nummer 6, 8 und 12. 2Das Bundesministerium für Gesundheit wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates das Nähere insbesondere zu den Mindestanforderungen der Informationen nach Satz 1 Nummer 5 zu regeln. 7 Satz 1 und der getroffenen Arzneimittelvereinbarungen nach § 84 Abs. 6Die Übersicht ist für einen Stichtag zu erstellen und in geeigneten Zeitabständen, im Regelfall jährlich, zu aktualisieren. 3In der Verordnung von Krankenhausbehandlung sind in den geeigneten Fällen auch die beiden nächsterreichbaren, für die vorgesehene Krankenhausbehandlung geeigneten Krankenhäuser anzugeben. 21, Seite 984 ff.) SGB V Sozialgesetzbuch Gesetzliche Krankenversicherung. Die hausärztliche Versorgung beinhaltet insbesondere. In der Verordnung von Krankenhausbehandlung sind in den geeigneten Fällen auch die beiden nächsterreichbaren, für die vorgesehene Krankenhausbehandlung geeigneten Krankenhäuser anzugeben. (2) 1Die vertragsärztliche Versorgung umfaßt die. Die Informationen und Hinweise für die Verordnung von Arznei-, Verband- und Heilmitteln erfolgen insbesondere auf der Grundlage der Hinweise nach § 92 Abs. werden, die in § 73 SGB V und in anderen Rechtsnormen festgeschriebenen Regelungen zu erfüllen. Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten): (Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe), Sicherstellung der vertragsärztlichen und vertrags-, Die neuesten Entscheidungen zur COVID-19-Pandemie, LSG Baden-Württemberg, 03.11.2020 - L 11 KR 2819/19, LSG Baden-Württemberg, 13.08.2020 - L 11 KR 2139/20, LSG Nordrhein-Westfalen, 11.05.2016 - L 11 KA 102/14, LSG Baden-Württemberg, 04.11.2014 - L 5 KR 141/14, Fünftes Buch Sozialgesetzbuch - Gesetzliche Krankenversicherung - (SGB V), Viertes Kapitel - Beziehungen der Krankenkassen zu den Leistungserbringern (§§, Zweiter Abschnitt - Beziehungen zu Ärzten, Zahnärzten und Psychotherapeuten (§§, Erster Titel - Sicherstellung der vertragsärztlichen und vertragszahnärztlichen Versorgung (§§. Verordnung von Arznei-, Verband-, Heil- und Hilfsmitteln, Krankentransporten sowie Krankenhausbehandlung oder Behandlung in Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen. Überschrift geändert durch G vom 4. Dies ist über die Informationen der BVB … Dezember 1988, BGBl. 1. 6Der Zulassungsausschuss kann Allgemeinärzten und Ärzten ohne Gebietsbezeichnung, die im Wesentlichen spezielle Leistungen erbringen, auf deren Antrag die Genehmigung zur ausschließlichen Teilnahme an der fachärztlichen Versorgung erteilen. die allgemeine und fortgesetzte ärztliche Betreuung eines Patienten in Diagnostik und Therapie bei Kenntnis seines häuslichen und familiären Umfeldes; Behandlungsmethoden, Arznei- und Heilmittel der besonderen Therapierichtungen sind nicht ausgeschlossen. Januar 2017 nur solche elektronischen Programme nutzen, die die Informationen der Richtlinien nach § 92 Absatz 1 Satz 2 Nummer 6 in Verbindung mit § 92 Absatz 6 und über besondere Verordnungsbedarfe nach § 106b Absatz 2 Satz 4 sowie die sich aus den Verträgen nach § 125a ergebenden Besonderheiten enthalten und die von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung für die vertragsärztliche Versorgung zugelassen sind. Arzt übermittelt wurden (§ 73 Abs. In medizinisch begründeten Fällen kann der Vertragsarzt auch bei Vorliegen einer Diagnose nach § 125a selbst über die Auswahl und Dauer der Therapie sowie die Frequenz der Behandlungseinheiten entscheiden. 2 Satz 3, der Rahmenvorgaben nach § 84 Abs. Dezember 1988, BGBl. Verordnung häuslicher Krankenpflege und außerklinischer Intensivpflege. (1b) 1Die einen Versicherten behandelnden Leistungserbringer sind verpflichtet, den Versicherten nach dem von ihm gewählten Hausarzt zu fragen; sie sind verpflichtet, die den Versicherten betreffenden Behandlungsdaten und Befunde mit dessen Zustimmung zum Zwecke der bei dem Hausarzt durchzuführenden Dokumentation und der weiteren Behandlung zu übermitteln. 4 Satz 1 SGB V der TK 5/30 Stand: 16.12.2019 (7) „HZV-Vergütung“ im Sinne dieses HZV-Vertrages ist die Vergütung des HAUSARZTES für die gemäß § 10 Abs. Januar 2017 nur solche elektronischen Programme nutzen, die die Informationen der Richtlinien nach § 92 Absatz 1 Satz 2 Nummer 6 in Verbindung mit § 92 Absatz 6 und über besondere Verordnungsbedarfe nach § 106b Absatz 2 Satz 4 sowie die sich aus den Verträgen nach § 125a ergebenden Besonderheiten enthalten und die von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung für die vertragsärztliche Versorgung zugelassen sind. Stand: Neugefasst durch Bek. Maßnahmen zur Früherkennung von Krankheiten. I S. 2477) zur Gesamtausgabe der Norm im Format: HTML PDF XML EPUB Verordnung von digitalen Gesundheitsanwendungen. 64 Entscheidungen zu § 73 SGB VI in unserer Datenbank: In diesen Entscheidungen suchen: BSG, 12.12.2011 - B 13 R 3/10 R. Selektivverträge nach §§ 73 c, 140 a ff. § 73 SGB 5 - Kassenärztliche Versorgung, Verordnungsermächtigung. Sie sind in regelmäßigen Abständen auf ihre Zulassungskonformität zu prüfen. 8 SGB V, in Kraft getreten am 01.05.2006 (Bundesgesetzblatt, Jg. (11) Stellt ein Vertragsarzt bei einem Versicherten eine Diagnose nach § 125a und die Indikation für ein Heilmittel, sind Auswahl und Dauer der Therapie sowie die Frequenz der Behandlungseinheiten vom Heilmittelerbringer festzulegen. Die Verordnungssoftware muss vor ihrem Einsatz durch die KBV zugelassen werden und mit dem jeweils aktuellen Datenstand zur Verfügung stehen. Anordnung der Hilfeleistung anderer Personen. 4Es kann dabei Vorgaben zur Abbildung der für die vertragsärztliche Versorgung geltenden Regelungen zur Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit der Verordnung von Arzneimitteln im Vergleich zu anderen Therapiemöglichkeiten machen. August 2013 und Änderungshistorie des SGB V Hervorhebungen: alter Text, neuer Text Es gilt die vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte im Auftrage des Bundesministeriums für Gesundheit herausgegebene Klassifikation in der jeweils gültigen Fassung. 3Verordnet der Arzt ein Arzneimittel, dessen Preis den Festbetrag nach § 35 überschreitet, hat der Arzt den Versicherten über die sich aus seiner Verordnung ergebende Pflicht zur Übernahme der Mehrkosten hinzuweisen. Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) - Gesetzliche Krankenversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes v. Allgemeine Vorschriften § 1 Solidarität und Eigenverantwortung § 2 Leistungen § 2a Leistungen an behinderte und chronisch kranke Menschen § 2b Geschlechtsspezifische Besonderheiten § 3 Solidarische Finanzierung § 4 Krankenkassen Stand: Zuletzt geändert durch Art. Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) - Gesetzliche Krankenversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes v. 20. § 73 SGB V – Die vertragsärztliche Versorgung gliedert sich in die hausärztliche und die fachärztliche Versorgung. 7Die Vereinbarungen in den Verträgen nach § 82 Absatz 1 sind innerhalb von drei Monaten nach dem erstmaligen Inkrafttreten der Rechtsverordnung nach den Sätzen 2 bis 4 sowie nach dem jeweiligen Inkrafttreten einer Änderung der Rechtsverordnung anzupassen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in SGB V selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und … (11) 1Stellt ein Vertragsarzt bei einem Versicherten eine Diagnose nach § 125a und die Indikation für ein Heilmittel, sind Auswahl und Dauer der Therapie sowie die Frequenz der Behandlungseinheiten vom Heilmittelerbringer festzulegen. 1. ärztlichen Maßnahmen nach den §§ 24a und 24b. 1. Sozialgesetzbuch (SGB) Drittes Buch (III) - Arbeitsförderung - (Artikel 1 des Gesetzes vom 24. I S. 3845) § 73 … 3Satz 1 Nummer 5 gilt für Psychotherapeuten in Bezug auf die Verordnung von Leistungen zur psychotherapeutischen Rehabilitation. (1) 1 Die vertragsärztliche Versorgung gliedert sich in die hausärztliche und die fachärztliche Versorgung. (6) Zur kassenärztlichen Versorgung gehören Maßnahmen zur Früherkennung von Krankheiten nicht, wenn sie im Rahmen der Krankenhausbehandlung oder der stationären Entbindung durchgeführt werden, es sei denn, die ärztlichen Leistungen werden von einem Belegarzt erbracht. die Informationen nach Absatz 8 Satz 2 und 3, die Informationen über das Vorliegen von Rabattverträgen nach §, die zur Erstellung und Aktualisierung des Medikationsplans nach §, Gesetz zur Stärkung von intensivpflegerischer Versorgung und medizinischer Rehabilitation in der gesetzlichen Krankenversicherung (Intensivpflege- und Rehabilitationsstärkungsgesetz), Gesetz zum Schutz elektronischer Patientendaten in der Telematikinfrastruktur (Patientendaten-Schutz-Gesetz), Gesetz zur Reform der Psychotherapeutenausbildung, Gesetz zur Anpassung des Medizinprodukterechts an die Verordnung (EU) 2017/745 und die Verordnung (EU) 2017/746 (Medizinprodukte-EU-Anpassungsgesetz), Gesetz für eine bessere Versorgung durch Digitalisierung und Innovation (Digitale-Versorgung-Gesetz), Gesetz für schnellere Termine und bessere Versorgung (Terminservice- und Versorgungsgesetz), Gesetz zur Stärkung der Heil- und Hilfsmittelversorgung (Heil- und Hilfsmittelversorgungsgesetz), Gesetz zur Stärkung der Arzneimittelversorgung in der GKV (GKV-Arzneimittelversorgungsstärkungsgesetz), Gesetz für sichere digitale Kommunikation und Anwendungen im Gesundheitswesen sowie zur Änderung weiterer Gesetze, Gesetz zur Verbesserung der Hospiz- und Palliativversorgung in Deutschland (Hospiz- und Palliativgesetz), Gesetz zur Stärkung der Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Versorgungsstärkungsgesetz), Gesetz zur Verbesserung der Versorgungsstrukturen in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Versorgungsstrukturgesetz), Gesetz zur strukturellen Weiterentwicklung der Pflegeversicherung (Pflege-Weiterentwicklungsgesetz), Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz), Neunte Zuständigkeitsanpassungsverordnung, Gesetz zur Verbesserung der Wirtschaftlichkeit in der Arzneimittelversorgung (Arzneimittelversorgungs-Wirtschaftlichkeitsgesetz). 2§ 128 Absatz 2 Satz 3 gilt entsprechend. 2Die hausärztliche Versorgung beinhaltet insbesondere, (1a) 1An der hausärztlichen Versorgung nehmen. Das Verzeichnis nach § 39 Abs. betrieblichen . 2In medizinisch begründeten Fällen kann der Vertragsarzt auch bei Vorliegen einer Diagnose nach § 125a selbst über die Auswahl und Dauer der Therapie sowie die Frequenz der Behandlungseinheiten entscheiden. (3) In den Gesamtverträgen ist zu vereinbaren, inwieweit Maßnahmen zur Vorsorge und Rehabilitation, soweit sie nicht zur kassenärztlichen Versorgung nach Absatz 2 gehören, Gegenstand der kassenärztlichen Versorgung sind. Sozialgesetzbuch (SGB) Viertes Buch (IV) - Gemeinsame Vorschriften für die Sozialversicherung - (Artikel I des Gesetzes vom 23. 2Der Hausarzt ist mit Zustimmung des Versicherten verpflichtet, die für die Behandlung erforderlichen Daten und Befunde an die den Versicherten behandelnden Leistungserbringer zu übermitteln. 1 SGB XII nur noch die angemessenen Unterkunftskosten zustehen. 1a Satz 1 SGB V. (10) 1Für die Verordnung von Heilmitteln dürfen Vertragsärzte ab dem 1. (5) Der an der kassenärztlichen Versorgung teilnehmende Arzt und die ermächtigte Einrichtung sollen bei der Verordnung von Arzneimitteln die Preisvergleichsliste nach § 92 Abs. Anforderungskatalog nach § 73 SGB V für Verordnungssoftware/ Arzneimitteldatenbanken (Anlage 23 zu § 29 Bundesmantelvertrag - Ärzte), Version 5.0 (PDF, 377 KB) gültig ab 16.12.2019 ; Anforderungskatalog nach § 73 SGB V für Verordnungssoftware/ Arzneimitteldatenbanken (Anlage 23 zu § 29 Bundesmantelvertrag - Ärzte), Version 5.1 gültig ab 01.10.2020 (PDF, 519 KB) 3 ist zu berücksichtigen. SGB V - Änderungen überwachen. 2Die Informationen und Hinweise für die Verordnung von Arznei-, Verband- und Heilmitteln erfolgen insbesondere auf der Grundlage der Hinweise nach § 92 Abs. die Koordination diagnostischer, therapeutischer und pflegerischer Maßnahmen einschließlich der Vermittlung eines aus medizinischen Gründen dringend erforderlichen Behandlungstermins bei einem an der fachärztlichen Versorgung teilnehmenden Leistungserbringer. die Einleitung oder Durchführung präventiver und rehabilitativer Maßnahmen sowie die Integration nichtärztlicher Hilfen und flankierender Dienste in die Behandlungsmaßnahmen. (2) Die vertragsärztliche Versorgung umfaßt die. (7) 1Es ist Vertragsärzten nicht gestattet, für die Zuweisung von Versicherten oder für die Vergabe und Dokumentation von Diagnosen ein Entgelt oder sonstige wirtschaftliche Vorteile sich versprechen oder sich gewähren zu lassen oder selbst zu versprechen oder zu gewähren. 2 entspricht. die Dokumentation, insbesondere Zusammenführung, Bewertung und Aufbewahrung der wesentlichen Behandlungsdaten, Befunde und Berichte aus der ambulanten und stationären Versorgung. Verordnung von Leistungen zur medizinischen Rehabilitation. Sie sind in regelmäßigen A bständen auf ihre Zulassungskonformität zu prüfen. Dezember 2000 an der hausärztlichen Versorgung teilgenommen haben, zahnärztliche Behandlung und kieferorthopädische Behandlung nach Maßgabe des §, Versorgung mit Zahnersatz einschließlich Zahnkronen und Suprakonstruktionen, soweit sie §. Hausarztzentrierte Versorgung der AOK Rheinland-Pfalz/Saarland gemäß § 73 b SGB V Seite 4 von 10 Endversion – Stand 09.03.2015 § 3 Teilnahme der Hausärzte (1) Hausärzte im Sinne dieses Vertrages sind alle an der hausärztlichen Versorgung teilnehmenden Arztgruppen im Sinne des § 73 Abs. Krankenversicherung - keine Verwaltungsaktsqualität eines Schiedsspruchs über ... Vertragsärztliche Versorgung - Regelung der Versorgung mit Impfleistungen durch ... Vorherige Fassung und Synopse über buzer.de (öffnet in neuem Tab). 2Satz 1 Nummer 2 bis 4, 6, 10, 11 und 14 gilt nicht für Psychotherapeuten; Satz 1 Nummer 9 gilt nicht für Psychotherapeuten, soweit sich diese Regelung auf die Feststellung und die Bescheinigung von Arbeitsunfähigkeit bezieht. § 73 SGB V – Kassenärztliche Versorgung, Verordnungsermächtigung. ärztliche Betreuung bei Schwangerschaft und Mutterschaft. Zuschsse zur Aus-bildungsvergütung oder einer vergleichbaren Vergütung an Arbeitge - ber sind eine Vermittlungshilfe zur Begrndung eines . 2 beachten. Sie werden über jede verkündete oder in Kraft tretende Änderung per Mail informiert, sofort, wöchentlich oder in dem Intervall, das Sie gewählt haben. (10) Für die Verordnung von Heilmitteln dürfen Vertragsärzte ab dem 1. 3Die Vertragsärzte sollen zum Beginn des auf den rechtskräftigen Abschluss des Vertrages nach § 125a folgenden Quartals, frühestens jedoch nach sechs Wochen, nach den Regelungen dieses Absatzes verordnen. § 73 SGB III definiert die Frdervoraussetzungen und den Frderum-fang der möglichen Zuschsse an Arbeitgeber. (1a) An der hausärztlichen Versorgung nehmen. Das Nähere ist in den Verträgen nach § 82 Absatz 1 zu vereinbaren.

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