wird die knochendichtemessung von der krankenkasse bezahlt

Die Knochendichtemessung wird häufig als IGeL abgerechnet. Seit einem Beschluss von 2013 auch bereits dann, wenn ein konkreter Befund für einen Knochenschwund vorliegt, der mit Medikamenten behandelt werden soll. Einige IGeL-Leistungen sind inzwischen Teil des Leistungskatalogs der gesetzlichen Krankenkassen - zum Beispiel Stoßwellentherapie, Akupunktur und Knochendichtemessung. Soweit ich weiß, wird die Knochendichtemessung von der KK nur dann bezahlt, wenn es wegen der Osteoporose zu einem Knochenbruch gekommen ist. Wird die Knochendichtemessung von der Krankenkasse bezahlt? Wird die Knochendichtemessung von der Krankenkasse bezahlt? Die Osteodensitometrie wird nur in bestimmten Fällen von der Krankenkasse bezahlt und muss allenfalls durch die Patientin oder den Patienten selbst bezahlt werden. Dabei ist sie nicht erst bei einem Knochenbruch Kassenleistung. Die Kosten für die Osteodensitometrie werden von den Krankenkassen nur in ganz bestimmten Fällen übernommen. Da ich jetzt gehört habe, daß die Kosten für eine Knochendichtemessung von der Krankenversicherung bei dieser Erkrankung übernommen werden, möchte ich gern erfahren, ob diese Kostenübernahme auch für mich zutrifft. Der G-BA beschloss in seiner Sitzung am 21.Februar 2013, dass die Knochendichtemessung auch für Patienten ohne Knochenbruch zum „Zwecke der Optimierung der Therapieentscheidung“ in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung aufgenommen wird. Seit Januar 2014 hat zudem ein erweiterter Personenkreis Anrecht auf Erstattung der Untersuchungskosten. Frag doch einfach bei deiner KK nach, wie es sich in deinem speziellen Fall verhält. Die Kosten der Knochendichtemessung betragen um die 50 Euro. Die DXA-Messung wird als einzige Methode zur Knochendichtemessung von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) und dem Dachverband Osteologie e.V. Selbstverständlich informieren wir Sie diesbezüglich. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer Krankenkasse nach der entsprechenden Vergütungspolitik. Die Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen, um eine Osteodensitometrie (Knochendichtemessung) zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) verordnen zu können, wurden gelockert. empfohlen. Damit die Messung der Knochendichte von der Krankenversicherung bezahlt wird, muss nicht erst ein Knochenbruch vorliegen, sondern es genügt, dass der Arzt aufgrund konkreter Befunde eine Therapie gegen Knochenschwund plant. Die Besprechung der Resultate und allfällige Therapien erfolgt durch den zuweisenden Arzt. Januar 2014 geschaffen, so die Sprecherin weiter. Dies ist Inhalt eines am […] Die Knochendichtemessung wird nur im Ausnahmefall von der gesetzlichen Krankenversicherung als Kassenleistung erstattet. Der Bewertungsausschuss des G-BA habe die entsprechenden Abrechnungsmöglichkeiten für die Vertragsärzte im EBM hierzu mit Wirkung zum 1. als Vorsorgeuntersuchung ist sie derzeit (Stand: 2012) nicht erstattungsfähig. Aus präventiven Gründen bzw.

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