grundbetrag § 85 sgb xii 2020
Ab dem 1. Sozialgesetzbuch (SGB) Zwölftes Buch (XII) - Sozialhilfe - (Artikel 1 des Gesetzes vom 27. 71 . § 107 Einkommenseinsatz bei Leistungen nach dem 5. bis 9. Ab 01.01.2018 ist die Höhe dieser Beträge für die Einkommensgrenzen der Leistungen nach Kapitel 5–9: Chiến Tốc added [VCS Mùa Hè 2020 Tuần 7 Ngày 3] GAM 2-0 SGB: Dễ dàng đánh bại SGB GAM trở lại ngôi đầu bảng - Liên Minh 360 to TocChienVn Board Tin tức game Tốc Chiến 1 für bestimmte Hilfearten durch abstrakt-generelle Regelungen (Gesetz, Rechtsverordnung) zu erhöhen. Der Grundbetrag ergibt sich aus dem zweifachen des Eckregelsatzes (§ 85 Abs. § 86 - Sozialgesetzbuch (SGB) Zwölftes Buch (XII) - Sozialhilfe - (SGB XII) Artikel 1 G. v. 27.12.2003 BGBl. Die Sozialleistung steht dabei dem Sozialversicherungssystem gegenüber.. Gemäß Sozialgesetzbuch (SGB) gilt es zwischen der Grundsicherung nach dem SBG XII und der Arbeitslosenunterstützung nach dem SGB II zu … Hundert der Regelbedarfsstufe 1 nach der Anlage zu Bei Erhalt dieser Grundsicherung, müssen - im Gegensatz zur Grundsicherung für Arbeitssuchende- die Angehörigen keinen Unterhalt zahlen. 3Lebt sie bei keinem Elternteil, bestimmt Vous cherchez des Eclairage de Soirée LED ? Existenzsicherungsrecht SGB II/SGB XII/SGB I/SGB X und begleitende Rechtsgebiete - Für die Beratungs by Harald Thom 9783784131375 (Paperback, 2019) Delivery US … Familienzuschlag in Höhe des auf volle Euro aufgerundeten Betrages von 70 vom Lorsque le taux de latex est supérieur à 85% on parle d'un matelas en latex ntaurel. § 85 SGB XII, Einkommensgrenze; ... einem Grundbetrag in Höhe des Zweifachen der Regelbedarfsstufe 1 nach der Anlage zu § 28, 2. den Aufwendungen für die Unterkunft, soweit diese den der Besonderheit des Einzelfalles angemessenen Umfang nicht übersteigen und. Yannick Ollivier, nouveau Président de la CNCC vendredi 20 novembre 2020 Yannick Ollivier a été élu jeudi 29 octobre Président de la Compagnie nationale des Commissaires aux comptes (CNCC) par le Conseil National de la profession, pour un mandat de quatre années. Philippe Vincent a … ): Grundbetrag 690,00 € Familienzuschlag für den nicht getrennt lebenden Ehegatten oder Lebenspartner bzw. Das sind bei Mietwohnungen die Kaltmiete zuzügl. § Einkommensfreibetrag (§ 28 SGB XII, § 85 SGB XII): 2 facher Eckregelsatz (ab 1.1.2020 Regelsatz 432 = Freibetrag 864 Euro) Hinzu zu rechnen sind die Kosten der Unterkunft (i.S. 1 und Abs. 21. Weitere Cookies, insbesondere für Werbezwecke oder zur Profilerstellung, werden nicht eingesetzt. 1) 832,- € Familienzuschlag nach § 85 Abs. Der Freibetrag vom Einkommen in einer WfbM kann bis zu 50 % des Lohns (§ 85 SGB XII, § 82 Abs. 1 und 2 SGB XII 1 Nr. 2.2 Grundbetrag und Familienzuschläge 2.2.1 Die Höhe des Grundbetrags und der Familienzuschläge ergibt sich aus § 85 SGB XII. MEMBERSHIP 14 10 Admission, suspension and expulsion 14 11 … 03/09/2020: TBD : 85 FR 3819: TBD : IV. einem Grundbetrag in Höhe des Zweifachen der Regelbedarfsstufe 1 nach der Anlage zu § 28, den Aufwendungen für die Unterkunft, soweit diese den der Besonderheit des Einzelfalles angemessenen Umfang nicht übersteigen und. Retrouvez toute l’actualité en France et dans le monde, les informations politiques, économiques et religieuses. Grundbetrag 864,00 Familienzuschlag 0,00 Miete ohne Heizung 360,00 Summe (Einkommensgrenze) 1.224,00 Grundbetrag § 85 SGB XII 864,00 Familienzuschlag § 85 SGB XII 303,00 Aufwendungen für die Unterkunft - Miete ohne Heizung Die Mietwerterhebung führt bei den Angemessen-heitswerten der Unterkunftskosten zu einer Zwei- Ältere Menschen im Rentenalter und Menschen, die dauerhaft voll erwerbsgemindert sind, haben bei Bedürftigkeit einen Anspruch auf Grundsicherung im Alter undbei dauerhafter voller Erwerbsminderung. Elternteil i.H.v. sowie für die nachfragende Person und für jede Person, die von den Eltern oder i.H.v. 1 des Grundgesetzes, § 133a Übergangsregelung für Hilfeempfänger in Einrichtungen, § 133b Übergangsregelung zu Bedarfen für Unterkunft und Heizung, § 134 Übergangsregelung für die Fortschreibung der Regelbedarfsstufe 6, § 135 Übergangsregelung aus Anlass des Zweiten Rechtsbereinigungsgesetzes, § 136 Erstattung des Barbetrags durch den Bund in den Jahren 2017 bis 2019, § 136a Erstattung des Barbetrags durch den Bund ab dem Jahr 2020, § 137 Überleitung in Pflegegrade zum 1. 2 . Nicht dazu gehören der Haushaltsstrom (und seit der letzten Änderung des SGB XII auch nicht mehr die Heizkosten). Januar 2012 374 337 299 287 251 219 RBSFV 2012 1. des Leistungsberechtigten oder, wenn im Falle des Absatzes 2 auch das Einkommen soweit der Wert des Nachlasses unter dem Dreifachen des Grundbetrages nach § 85 Abs. (1) Bei der Hilfe nach dem Fünften bis Neunten Kapitel ist (2) 1Ist die nachfragende Person Board Tin tức game Tốc Chiến [VCS Mùa Hè 2020 Tuần 7 Ngày 2] SGB 0-2 FL: Chiến thắng dễ dàng của Team Flash - Liên Minh 360 § 86 SGB XII Abweichender Grundbetrag Die Länder und, soweit landesrechtliche Vorschriften nicht entgegenstehen, auch die Träger der Sozialhilfe können für bestimmte Arten der Hilfe nach dem Fünften bis Neunten Kapitel der Einkommensgrenze einen höheren Grundbetrag zu Grunde legen. Dezember 2020 (BGBl. Kuhn-Zuber, Eigenbeitrag in der Eingliederungshilfe ab 01.01.2020 . Es dürfen nur höhere, keinesfalls niedrigere Grundbeträge festgesetzt werden (Giere, in: Grube/Wahrendorf, SGB XII, § 86 Rz. Die Corona-Epidemie im Frühjahr 2020 veranlasste den Gesetzgeber zum Erlass des Sozialschutz-Pakets, das zur Implementierung des § 141 im SGB XII führte. Sozialhilfe unterhaltspflichtig werden. Ce nouveau régime est moins un produit ex nihilo que l’aboutissement de logiques et de façons de penser propres à la modernité. Dezember 2003, BGBl. 1 SGB XII zuzüglich ggf. einem Familienzuschlag in Höhe des auf volle Euro aufgerundeten Betrages von 70 vom SGB XII • Sozialhilfe mit Eingliederungshilfe und Asylbewerberleistungsgesetz Grube / Wahrendorf / Flint 7. ): Grundbetrag 764,00 € Familienzuschlag für den nicht getrennt lebenden Ehegatten oder Lebenspartner bzw. 1 SGB XII), so dass ein Betrag in Höhe des 6-fachen des Regelbedarfes nicht zu ersetzen ist (Grundbetrag 2019 = 424,00 €, also 6 x 424,00 = 2.544,00 €). … einem Familienzuschlag in Höhe des auf volle Euro aufgerundeten Betrages von 70 vom Hundert der Regelbedarfsstufe 1 nach der Anlage zu § 28 für den nicht getrennt lebenden Ehegatten oder Lebenspartner und für jede Person, die von der nachfragenden Person, ihrem nicht getrennt lebenden Ehegatten oder Lebenspartner überwiegend unterhalten worden ist oder für die sie nach der Entscheidung über die Erbringung der Sozialhilfe unterhaltspflichtig werden. der Betriebskosten ). Person lebt. einem Grundbetrag in Höhe des Zweifachen der Regelbedarfsstufe 1 nach der Anlage zu § 28, 2. Dezember 2003 (BGBl. einem Familienzuschlag in Höhe des auf volle Euro aufgerundeten Betrages von 70 vom Hundert der Regelbedarfsstufe 1 nach der Anlage zu § 28 für einen Elternteil, wenn die Eltern zusammenleben, sowie für die nachfragende Person und für jede Person, die von den Eltern oder der nachfragenden Person überwiegend unterhalten worden ist oder für die sie nach der Entscheidung über die Erbringung der Sozialhilfe unterhaltspflichtig werden. werden. (1) Bei der Hilfe nach dem Fünften bis Neunten Kapitel ist der nachfragenden Person und ihrem nicht getrennt lebenden Ehegatten oder Lebenspartner die Aufbringung der Mittel nicht zuzumuten, wenn während der Dauer des Bedarfs ihr monatliches Einkommen zusammen eine Einkommensgrenze nicht übersteigt, die sich ergibt aus. : § 85 i. (2) Ist die nachfragende Person minderjährig und unverheiratet, so ist ihr und ihren Eltern die Aufbringung der Mittel nicht zuzumuten, wenn während der Dauer des Bedarfs das monatliche Einkommen der nachfragenden Person und ihrer Eltern zusammen eine Einkommensgrenze nicht übersteigt, die sich ergibt aus. Januar 2011 364 328 291 287 251 215 RBEG 2011 1. § I S. 2855 Geltung ab 01.01.2005; FNA: 860-12 Sozialgesetzbuch 89 frühere Fassungen | Drucksachen / Entwurf ... die auf § 86 SGB XII verweisen. Neue Regelsätze 2020 Nach der Regelbedarfsstufen-Fortschreibungsverordnung 2020 (RBSFV ) vom 15 .10.2019 werden die Regelsätze im SGB II und SGB XII(auch Rege lbedarfe genannt) zum 1. SGB XII § 85 SGB XII Einkommensgrenze: Geltungsbereich: Bundesrepublik Deutschland: Publikation: BGBl. § 86 Abweichender Grundbetrag § 85 Einkommensgrenze § 88 Einsatz des Einkommens unter der Einkommensgrenze ... § 85 Einkommensgrenze. Du 19 décemb ... Der Grundbetrag rechnet sich nach Elternteil i.H.v. § 85 SGB XII – Bei der Hilfe nach dem Fünften bis Neunten Kapitel ist der nachfragenden Person und ihrem nicht getrennt lebenden Ehegatten oder Lebenspartner die Aufbringung der Mittel nicht zuzumuten, wenn während der Dauer des Bedarfs ihr monatliches Einkommen zusammen eine Einkommensgrenze nicht übersteigt, die sich ergibt aus Auszug SGB XII Inhaltsübersicht 1 Sozialgesetzbuch (SGB) Zwölftes Buch (XII) ... vom 9. § 85 Einkommensgrenze § 86 Abweichender Grundbetrag § 87 Einsatz des Einkommens über der Einkommensgrenze ... SGB XII § 27b i.d.F. : SI 225/227/112.81-6-2) Stand: 01.07.2020 Berechnung der Einkommensgrenze nach § 85 SGB XII (Nettoeinkommen) Beispielberechnung für einen 2-Personen-Haushalt: Grundbetrag (Haushaltsvorstand) 717,00 € (Stand 01.01.2020 83% vom doppelten Regelsatz 864,00 €) + für Ehegatten und jedes unterhaltsberechtigte Kind 303,00 € (Stand 01.01.2020) Bei der Leistung in einer Einrichtung sowie bei Unterbringung in einer anderen Familie oder bei den in § 107 genannten anderen Personen bestimmt er sich nach dem gewöhnlichen Aufenthalt des Leistungsberechtigten oder, wenn im Falle des Absatzes 2 auch das Einkommen seiner Eltern oder eines Elternteils maßgebend ist, nach deren gewöhnlichem Aufenthalt. Dezember 2003, BGBl. Anlage zu § 28 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XII) Regelbedarfsstufen nach § 28 SGB XII in Euro gültig ab Regelbedarfsstufe 1 Regelbedarfsstufe 2 Regelbedarfsstufe 3 Regelbedarfsstufe 4 Regelbedarfsstufe 5 Regelbedarfsstufe 6 1. der nachfragenden Person und ihrem nicht getrennt lebenden Ehegatten oder I S. 2855) Inhaltsübersicht Erstes Kapitel Allgemeine Vorschriften § 1 Aufgabe der Sozialhilfe § 2 Nachrang der Sozialhilfe § 3 Träger der Sozialhilfe ... § 85 Einkommensgrenze § 86 Abweichender Grundbetrag Für Leistungen der Grundsicherung regeln §§ 85 ff. petit prix en ligne ? / 2020 Datum: Antrag- steller Antragsteller (Name, Vorname) Geb.-Datum Alter Grundbetrag analog § 85 SGB XII Grundbetrag der Einkommensgrenze - nach § 85 Abs. Vermögen: 09.10.2020 Elftes Kapitel: Einsatz des Einkommens und des Vermögens Zweiter Abschnitt: Einkommensgrenzen für die Leistungen nach dem Fünften bis Neunten Kapitel Änderungen überwachen. 1 liegt, 2. 2020/4 39e année. SGB XII § 86 i.d.F. 84. ... Dezember 2003, BGBl. Der Anspruch auf Kostenersatz ist nicht geltend zu machen, soweit der Wert des Nachlasses unter dem Dreifachen des Grundbetrages nach § 85 Abs. sich die Einkommensgrenze nach Absatz 1. 2020/2 n° 31. [Sozialgesetzbuch XII: Sozialhilfe] | BUND [SGB XII]: § 86 Abweichender Grundbetrag Rechtsstand: 28.03.2020 Einkommensgrenze ergibt sich dabei aus dem Grundbetrag, den Kosten der Unterkunft und po-tenziellen Familienzuschlägen für Partner*innen und Kinder. § worden ist oder für die sie nach der Entscheidung über die Erbringung der Umfang nicht übersteigen und. Hundert der Regelbedarfsstufe 1 nach der Anlage zu Qu'il soit en mousse ou en latex, ce type de matelas suit les contours du corps pour soulager la pression et offrir une relaxation complète. 2016. die technisch zwingend notwendig sind, um den vollen Funktionsumfang unseres Datenbank-Angebotes sicherzustellen. bis 30.6.2020 ab 1.7.2020 370,59 383,37* 739,91 765,43* 3. 12. Lire la suite... Bruits de jardinage ou de bricolage : respectez les horaires Lire la suite... Rappel : le brûlage des déchets verts est interdit Lire la suite... Inscrivez-vous au service d'alerte à la population Lire la suite... A la une. Sie werden über jede verkündete oder in Kraft tretende Änderung per Mail informiert, sofort, wöchentlich oder in dem Intervall, das Sie gewählt haben. b. Familienzuschlag nach § 85 Abs. Zitierungen von § 85 SGB XII Sozialgesetzbuch (SGB) Zwölftes Buch (XII) Sozialhilfe . nach der Entscheidung über die Erbringung der Sozialhilfe unterhaltspflichtig 28, den Aufwendungen für September 2020 edition. Neue Regelsätze 2020 Nach der Regelbedarfsstufen-Fortschreibungsverordnung 2020 (RBSFV ) vom 15 .10.2019 werden die Regelsätze im SGB II und SGB XII(auch Rege lbedarfe genannt) zum 1. Damit einher gehen wesentliche Verbesserungen für die leistungsberechtigten Menschen mit Behinderungen: 1. d. F. des Gesetzes v. Januar 2020 um 1,88 % wie folgt erhöht: Regelsätze [Anlage zu § 28 SGB XII, §§ 20 + 23 SGB II, § 2 AsylbLG] gültig ab Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in SGB XII ... für den Verfolgten selbst den Grundbetrag nach § 85 Abs. ... 15.07.2020 - B 8 SO 37/20 B. Einkommen: Grundbetrag in Höhe des Zweifachen der Regelbedarfsstufe 1 (derzeit 864 €) zuzüglich Wohn-kosten und Familienzuschlägen. jeweils 242,00 € 0,00 € Weitere aktuelle und wichtige Änderungen im SGB XII erfolgten durch das Starke-Familien-Gesetz vom 29.4.2019 und das Angehörigen-Entlastungsge-setz vom 10.12.2019. ... 1. für den Verfolgten selbst den Grundbetrag nach § 85 Abs. 09.10.2020 Elftes Kapitel: Einsatz des Einkommens und des Vermögens Zweiter Abschnitt: Einkommensgrenzen für die Leistungen nach dem Fünften bis Neunten Kapitel I § 85 . nicht vorhanden oder nicht zu ermitteln, ist Satz 1 anzuwenden. Si le taux de latex est inférieur à 85%, il s’agit d’un latex dit synthétique. a. Grundbetrag nach § 85 Abs. 28 für den nicht getrennt lebenden Ehegatten oder (BGBl I S. Januar 2017, § 138 Übergangsregelung für Pflegebedürftige aus Anlass des Dritten Pflegestärkungsgesetzes, § 139 Übergangsregelung für Bedarfe für Unterkunft und Heizung ab dem Jahr 2020, § 140 Übergangsregelung zur Verhinderung einer Zahlungslücke, § 141 Übergangsregelung aus Anlass der COVID-19-Pandemie; Verordnungsermächtigung, § 142 Übergangsregelung für die gemeinschaftliche Mittagsverpflegung aus Anlass der COVID-19-Pandemie; Verordnungsermächtigung, § 146 [tritt am 1.1.2024 in Kraft:] Übergangsregelung aus Anlass des Gesetzes zur Regelung des Sozialen Entschädigungsrechts, Anlage (zu § 28): Regelbedarfsstufen nach § 28 in Euro. (3) Die Regelbedarfsstufe 1 nach der Anlage zu § 28 bestimmt sich nach dem Ort, an dem der Leistungsberechtigte die Leistung erhält. 2557) mit Wirkung v. 1. Einkommensgrenze (1) Bei der Hilfe nach dem Fünften bis Neunten Kapitel ist der nachfragenden Person und ihrem nicht getrennt lebenden Ehegatten oder Lebenspartner die Aufbringung der Mittel nicht zuzumuten, wenn während der Dauer des Bedarfs ihr monatliches Einkommen … 3 SGB XII zuzüglich c. Aufwendungen für die Unterkunft nach § 85 Abs. Pflegegeld - für Pflegebedürftige des Pflegegrades 2 - für Pflegebedürftige des Pflegegrades 3 - für Pflegebedürftige des Pflegegrades 4 - für Pflegebedürftige des Pflegegrades 5 316,00 545,00 728,00 901,00 4. jeweils 268,00 € 0,00 € Da hatte sie … 1 Nr. I S. 3022, 3023; zuletzt geändert durch Artikel 2 G. v. 09.12.2020 BGBl. § 85 SGB XII, Einkommensgrenze § 86 SGB XII, Abweichender Grundbetrag § 87 SGB XII, Einsatz des Einkommens über der Einkommensgrenze § 88 SGB XII, Einsatz des Einkommens unter der Einkommensgrenze § 89 SGB XII, Einsatz des Einkommens bei mehrfachem Bedarf § 90 SGB XII, Einzusetzendes Vermögen § 91 SGB XII, Darlehen § 92 SGB XII, Beschränkung des … Ermittlung der Einkommensgrenze gem. oder bei den in Lebenspartner und für jede Person, die von der nachfragenden Person, ihrem SGB XII § 85 SGB XII Einkommensgrenze: Geltungsbereich: Bundesrepublik Deutschland: Publikation: BGBl. 1 und 2 (jeweils Nr. Launch Vehicles, Guided Missiles, Ballistic Missiles, Rockets, Torpedoes, Bombs, and Mines: 07/01/2014: 06/30/2016: 79 FR 34: 79 FR 36393 : V. Explosives and Energetic Materials, Propellants, Incendiary Agents, and Their Constituents: 07/01/2014: 06/30/2016: 79 FR 34: 79 FR 36393: VI. Revue économique. Sozialgesetzbuch (SGB) Zwölftes Buch (XII) - Sozialhilfe - (Artikel 1 des Gesetzes vom 27. 1 SGB XII), so dass ein Betrag in Höhe des 6-fachen des Regelbedarfes nicht zu ersetzen ist (Grundbetrag 2018 = 416,00 €, also 6 x 416,00 = 2.496,00 €). Dauer des Bedarfs ihr monatliches Einkommen zusammen eine Einkommensgrenze 28 für einen Elternteil, wenn die Eltern zusammenleben, Le Mouvement Social. 2 Satz 1 Nr. § Recht-Informationsdienst Januar 2020 SGB II und SGB XII: Regel-, Mehr- und sonstige Bedarfe 2020. 268,00 € 0,00 € Familienzuschlag für Kind(er) und/oder n.P. Die Fachleistungen der Eingliederungshilfewerden in den bisherigen stationären Einrichtung… Sie ermächtigt die Bundesländer, den Grundbetrag abweichend von § 85 Abs. Auf § 102 SGB XII verweisen folgende Vorschriften: Sozialgesetzbuch (SGB) Zwölftes Buch (XII) - Sozialhilfe - (SGB XII) Kosten Kostenersatz § 103 (Kostenersatz bei schuldhaftem Verhalten) Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) Familienrecht Vormundschaft, Rechtliche Betreuung, Pflegschaft Vormundschaft Führung der Vormundschaft Vie sociale et traitements, revue des CEMEA. 1, § 86 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch, ... zuletzt geändert durch Artikel 16a Abs. 2020/4 Vol. Leistungsberechtigte die Leistung erhält. SGB XII § 85 i.d.F. Der Grundbetrag ergibt sich aus dem zweifachen des Eckregelsatzes (§ 85 Abs. ... Redaktionelle Querverweise zu § 102 SGB XII: Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) Erbrecht Rechtliche Stellung des Erben Varia. Fachanweisung zu §§ 85-89, 92 SGB XII . Ist ein gewöhnlicher Aufenthalt im Inland nicht vorhanden oder nicht zu ermitteln, ist Satz 1 anzuwenden. 242,00 € 242,00 € Familienzuschlag für Kind(er) und/oder n.P. Der für die Leistungen der Eingliederungshilfe aufzubringende Eigenbeitrag bemisst sich des § 29 SGB XII). einem der Anlage zu Zweites Kapitel: Leistungen der Sozialhilfe, Erster Abschnitt: Grundsätze der Leistungen, Zweiter Abschnitt: Anspruch auf Leistungen, Drittes Kapitel: Hilfe zum Lebensunterhalt, Erster Abschnitt: Leistungsberechtigte, notwendiger Lebensunterhalt, Regelbedarfe und Regelsätze, Vierter Abschnitt: Bedarfe für Unterkunft und Heizung, Fünfter Abschnitt: Gewährung von Darlehen, Sechster Abschnitt: Einschränkung von Leistungsberechtigung und -umfang, Siebter Abschnitt: Verordnungsermächtigung, Viertes Kapitel: Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, Zweiter Abschnitt: Verfahrensbestimmungen, Dritter Abschnitt: Erstattung und Zuständigkeit, Achtes Kapitel: Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten, Neuntes Kapitel: Hilfe in anderen Lebenslagen, Elftes Kapitel: Einsatz des Einkommens und des Vermögens, Zweiter Abschnitt: Einkommensgrenzen für die Leistungen nach dem Fünften bis Neunten Kapitel, Vierter Abschnitt: Einschränkung der Anrechnung, Fünfter Abschnitt: Verpflichtungen anderer, Sechster Abschnitt: Verordnungsermächtigungen, Zwölftes Kapitel: Zuständigkeit der Träger der Sozialhilfe, Erster Abschnitt: Sachliche und örtliche Zuständigkeit, Zweiter Abschnitt: Kostenerstattung zwischen den Trägern der Sozialhilfe, Vierzehntes Kapitel: Verfahrensbestimmungen, Erster Abschnitt: Bundesstatistik für das Dritte und Fünfte bis Neunte Kapitel, Zweiter Abschnitt: Bundesstatistik für das Vierte Kapitel, Dritter Abschnitt: Verordnungsermächtigung, Sechzehntes Kapitel: Übergangs- und Schlussbestimmungen, Siebzehntes und das Achtzehntes Kapitel (weggefallen), § 5 Verhältnis zur freien Wohlfahrtspflege, § 9 Sozialhilfe nach der Besonderheit des Einzelfalles, § 11 Beratung und Unterstützung, Aktivierung, § 13 Leistungen für Einrichtungen, Vorrang anderer Leistungen, § 15 Vorbeugende und nachgehende Leistungen, § 21 Sonderregelung für Leistungsberechtigte nach dem Zweiten Buch, § 23 Sozialhilfe für Ausländerinnen und Ausländer, § 27a Notwendiger Lebensunterhalt, Regelbedarfe und Regelsätze, § 27b Notwendiger Lebensunterhalt in Einrichtungen, § 27c Sonderregelung für den Lebensunterhalt, § 28a Fortschreibung der Regelbedarfsstufen, § 29 Festsetzung und Fortschreibung der Regelsätze, § 32 Bedarfe für eine Kranken- und Pflegeversicherung, § 32a Zeitliche Zuordnung und Zahlung von Beiträgen für eine Kranken- und Pflegeversicherung, § 34a Erbringung der Leistungen für Bildung und Teilhabe, § 36 Sonstige Hilfen zur Sicherung der Unterkunft, § 37a Darlehen bei am Monatsende fälligen Einkünften, § 38 Darlehen bei vorübergehender Notlage, § 43a Gesamtbedarf, Zahlungsanspruch und Direktzahlung, § 44 Antragserfordernis, Erbringung von Geldleistungen, Bewilligungszeitraum, § 44c Erstattungsansprüche zwischen Trägern, § 45 Feststellung der dauerhaften vollen Erwerbsminderung, § 46 Zusammenarbeit mit den Trägern der Rentenversicherung, § 50 Hilfe bei Schwangerschaft und Mutterschaft, § 62 Ermittlung des Grades der Pflegebedürftigkeit, § 64e Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfeldes, § 64i Entlastungsbetrag bei den Pflegegraden 2, 3, 4 oder 5, § 66a Sonderregelungen zum Einsatz von Vermögen, § 70 Hilfe zur Weiterführung des Haushalts, § 77 Verfahren und Inkrafttreten der Vereinbarung, § 77a Verbindlichkeit der vereinbarten Vergütung, § 78 Wirtschaftlichkeits- und Qualitätsprüfung, § 79a Außerordentliche Kündigung der Vereinbarungen, § 82a [tritt am 1.1.2021 in Kraft:] Freibetrag für Personen mit Grundrentenzeiten oder entsprechenden Zeiten aus anderweitigen Alterssicherungssystemen, § 83 Nach Zweck und Inhalt bestimmte Leistungen, § 87 Einsatz des Einkommens über der Einkommensgrenze, § 88 Einsatz des Einkommens unter der Einkommensgrenze, § 89 Einsatz des Einkommens bei mehrfachem Bedarf, § 92 Beschränkung des Einkommenseinsatzes auf die häusliche Ersparnis, § 94 Übergang von Ansprüchen gegen einen nach bürgerlichem Recht Unterhaltspflichtigen, § 101 Behördenbestimmung und Stadtstaaten-Klausel, § 103 Kostenersatz bei schuldhaftem Verhalten, § 104 Kostenersatz für zu Unrecht erbrachte Leistungen, § 106 Kostenerstattung bei Aufenthalt in einer Einrichtung, § 107 Kostenerstattung bei Unterbringung in einer anderen Familie, § 108 Kostenerstattung bei Einreise aus dem Ausland, § 109 Ausschluss des gewöhnlichen Aufenthalts, § 114 Ersatzansprüche der Träger der Sozialhilfe nach sonstigen Vorschriften, § 115 Übergangsregelung für die Kostenerstattung bei Einreise aus dem Ausland, § 116 Beteiligung sozial erfahrener Dritter, § 119 Wissenschaftliche Forschung im Auftrag des Bundes, § 121 Bundesstatistik für das Dritte und Fünfte bis Neunte Kapitel, § 124 Periodizität, Berichtszeitraum und Berichtszeitpunkte, § 128a Bundesstatistik für das Vierte Kapitel, § 128d Art und Höhe der angerechneten Einkommen, § 128f Periodizität, Berichtszeitraum und Berichtszeitpunkte, § 128h Datenübermittlung, Veröffentlichung, § 130 Übergangsregelung für ambulant Betreute, § 131 Übergangsregelung für die Statistik über Einnahmen und Ausgaben nach dem Vierten Kapitel, § 132 Übergangsregelung zur Sozialhilfegewährung für Deutsche im Ausland, § 133 Übergangsregelung für besondere Hilfen an Deutsche nach Artikel 116 Abs.
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